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Qualitätskontrolle im Bereich der Zahnmedizinische Radiologie

Dieses Produkt ist nur in Frankreich verfügbar

Vorschriften Die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Strahlungsschutz wird von dem Euratom Vertrag und seine Richtlinien geregelt. Die sind rechtliche Texten, deren Ziele die EU Mitglieder zusammen verbinden. Die EU Länder können aber diese europäische Rechtlinien in nationalrecht umsetzen.

Die Euratom Richtlinie 97 / 43 betrifft die gesundheitspolizeilische Massnahmen bei medizinischen Exposition bekräftigt die grundlegendee Ziele, und zwar :

  • die erhaltung einer guten Diagnose mit so wenig wie möglich Strahlungen.
  • Eine Verringerung der Anzahl von Strahlenexpositionen.

Aus diese Umsetzung ins französische Recht ist die 2001-1154 Rechtsverordnung von dem 5. Dezember 2001 geworden : Sie bestätigt, dass Wartung und Qualitätskontrolle bei Medizinprodukte gefördert sind. D.h die Leistungsfähigkeiten der Geräten sollen regelmässig Überprüft werden, je nach die Qualitätsanforderungen, die von der AFSSAPS (Agence Française de Sécurité Sanitaire des Produits de Santé = französische gesundheitspolizei) festgelegt wurden.

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